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Dieses Thema hat 0 Antworten
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Umfrage: War es richtig die Entscheidung nicht öffentlich zu behandeln?
Bisher wurden 11 Stimmen zur Umfrage "War es richtig die Entscheidung nicht öffentlich zu behandeln?" abgegeben.
 AntwortenAbgegebene StimmenGrafische Auswertung
1. Ja 2
18,2%
2. Nein 9
81,8%
3. Kann der Stadtrat machen wie er will 0
0%
 
2 Mitglieder haben an der Abstimmung teilgenommen.
 Beschluss in "nicht öffentlicher Sitzung"
Werner Offline



Beiträge: 9

02.03.2009 09:54
Was gehört in eine \"nicht öfffenliche\" Sitzung Antworten
Ich hätte gedacht ein so ein Beschluss ist typisch von öffentlichem Belang. Was gehört dann eigentlich in öffentliche bzw nicht öffentliche Sitzungen. Personalfragen - nicht öffentlich, klar;

Hier ein Auszug aus einer Geschäftsordnung einer Stadt die ich im Internet gefunden habe:
[i]Öffentlichkeitsgrundsatz
(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das
öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese
Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.
Über Anträge aus der Mitte des Stadtrates,
einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu
behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.[i]
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