Ich hätte gedacht ein so ein Beschluss ist typisch von öffentlichem Belang. Was gehört dann eigentlich in öffentliche bzw nicht öffentliche Sitzungen. Personalfragen - nicht öffentlich, klar;
Hier ein Auszug aus einer Geschäftsordnung einer Stadt die ich im Internet gefunden habe: [i]Öffentlichkeitsgrundsatz (1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Stadtrates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.[i]